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Aktuelles aus der Rechtsprechung Rauswurf bei vorzeitigem Urlaubsantritt Ein eigenmächtiges "Vorziehen" des Urlaubsantritts kann bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So das Arbeitsgericht Frankfurt im Urteil vom 16.1.2002 (Az. 5 Sa 1223/01). Einem Ehepaar war ein dreiwöchiger Urlaub genehmigt worden, der am Dienstag nach Pfingsten beginnen sollte. Die Eheleute kamen jedoch bereits am Freitag vorher nicht mehr zur Arbeit. Sie waren schon nach Portugal gereist, wo die Tochter plötzlich krank geworden sein soll. Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit Arbeitnehmer sind auch bei grob fahrlässigem Fehlverhalten während der Arbeit nicht immer zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22.1.2002 (Az.14 Sa 627/99) festgestellt. Die Richter wiesen den überwiegenden Teil der Zahlungsklage einer Versicherung gegen einen Lastwagenfahrer zurück. Der Arbeitnehmer hatte eine rote Ampel überfahren und war mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Die Versicherung des Arbeitgebers erstattete dem Unfallgegner den Schaden von rund 28.000 DM. In Folge seines grob fahrlässigen Verhaltens müsse der Lastwagenfahrer jedoch für die Schadensregulierung aufkommen. Im Regelfall muss bei grober Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer die Schäden des Arbeitgebers ersetzen und kann sich nicht, wie bei leichter Fahrlässigkeit, auf die "Gefahrgeneigtheit" der Arbeit berufen. Kein Schadensersatz vom Betriebsarzt Führt die Fehldiagnose eines Betriebsarztes zu einer unberechtigten Kündigung des Arbeitnehmers, Das LG begründete die Ablehnung der Klage des Kraftfahrers gegen den Arzt damit, dass kein
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